Die Ausbildung im Bildungsgang Abendgymnasium hat das generelle Ziel, berufstätige Erwachsene zur Allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, zu führen, und ihnen so ein Studium an einer Hochschule zu ermöglichen. Für Studierende, die von vornherein kein Studium an einer Universität anstreben, bietet das Abendgymnasium auch die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erlangen.

Interessenten können in den Bildungsgang Abendgymnasium aufgenommen werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind, den mittleren Schulabschluss besitzen und zwei Jahre Berufstätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können. Als Berufstätigkeit gilt auch eine geringfügige Beschäftigung, Zeiten von Wehr- oder Ersatzdienst, Vollzeitpraktika sowie die Führung eines Familienhaushalts werden anerkannt. Zeiten der Arbeitslosigkeit können anteilig angerechnet werden.

Interessenten, die zuvor die Abendrealschule besucht haben, können das Abendgymnasium auch besuchen, wenn sie Teile der vorherig genannten Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, aber die Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss, Realschulabschluss) mit Berechtigung zum Besuch einer Oberstufe erworben haben. Sie müssen dann allerdings die Schule nach dem Erwerb der Fachhochschulreife verlassen.

Die Ausbildung am Abendgymnasium umfasst insgesamt 6 Semester von jeweils einem halben Jahr, wenn das Bildungsziel die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur) ist. Die Fachhochschulreife ist in der Regel nach 4 Semestern erreicht. Der Unterricht findet wahlweise in Vormittagskursen oder Abendkursen statt.

Das erste und zweite Semester des Abendgymnasiums bilden die Einführungsphase. Der Unterricht erfolgt im Klassenverband und ist nach Haupt- und Nebenfächern gegliedert. Innerhalb der Einführungsphase erfolgt die Versetzung semesterweise.

Ab dem dritten Semester befinden sich die Studierenden in der Kursphase. Der Unterricht gliedert sich dort in Grund- und Leistungskurse. Eine Versetzung in das Folgesemester erfolgt immer unter der Prämisse, dass eine spätere Abiturzulassung möglich ist.

Die Studierenden des Bildungsgangs Abendgymnasium müssen während der ersten drei Semester berufstätig sein. Ab dem vierten Semester ist eine Förderung nach BAFöG möglich.