Seit August 2017 beherbergt das Weiterbildungskolleg Westmünsterland nicht nur die beiden Abteilungen Abendrealschule und Abendgymnasium, sondern auch das Kolleg. Das Kolleg ist ein Bildungsgang des Weiterbildungskollegs, der es ermöglicht, das Abitur oder auch die Fachhochschulreife im klassischen Vollzeitunterricht ohne gleichzeitige Berufstätigkeit und mit einer größeren Fächerauswahl zu erwerben. Eine Förderung nach BAFöG ist bereits ab dem 1. Semester möglich.

Interessenten können in den Bildungsgang Kolleg aufgenommen werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind, den mittleren Schulabschluss besitzen und zwei Jahre Berufstätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können. Als Berufstätigkeit gilt auch eine geringfügige Beschäftigung, Zeiten von Wehr- oder Ersatzdienst, Vollzeitpraktika sowie die Führung eines Familienhaushalts werden anerkannt. Zeiten der Arbeitslosigkeit können anteilig angerechnet werden.

Interessenten, die zuvor die Abendrealschule besucht haben, können das Kolleg auch besuchen, wenn sie Teile der vorherig genannten Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, aber die Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss, Realschulabschluss) mit Berechtigung zum Besuch einer Oberstufe erworben haben. Sie müssen dann allerdings die Schule nach dem Erwerb der Fachhochschulreife verlassen.

Die Ausbildung am Kolleg umfasst insgesamt 6 Semester von jeweils einem halben Jahr, wenn das Bildungsziel das Abitur ist. Die Fachhochschulreife ist in der Regel nach 4 Semestern erreicht. Im Gegensatz zum Bildungsgang Abendgymnasium findet der Unterricht am Kolleg nur am Standort Bocholt und in Vollzeit statt. Die Unterrichtszeiten sind von 08.00 Uhr bis 15.45 Uhr.

Das erste und zweite Semester des Kollegs bilden die Einführungsphase. Der Unterricht erfolgt im Klassenverband und ist nach Haupt- und Nebenfächern gegliedert. Innerhalb der Einführungsphase erfolgt die Versetzung semesterweise.

Ab dem dritten Semester befinden sich die Studierenden in der Kursphase. Der Unterricht gliedert sich dort in Grund- und Leistungskurse. Eine Versetzung in das Folgesemester erfolgt immer unter der Prämisse, dass eine spätere Abiturzulassung möglich ist.

Die Studierenden des Bildungsgangs Kollegs müssen während der Schulzeit keine Form der Berufstätigkeit nachweisen. Eine Förderung nach BAFöG ist bereits ab dem ersten Semester möglich.