Andrea/ April 9, 2021/ Neuigkeiten

Liebe Studierende, ich möchte Sie darüber informieren, dass das Land NRW kurzfristig die Rückkehr in den Distanzunterricht an allen Schulen in NRW beschlossen hat. Dies bedeutet, dass ab dem 12.04.2021 bis zunächst zum 16.04.2021 nur noch die Abschlussjahrgänge am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen werden.

Konkret bedeutet dies, dass die folgenden Klassen wieder in ganzer Klassenstärke am Präsenzunterricht teilnehmen werden:

• Abteilung Abendrealschule: Se4v

• Abteilungen Abendgymnasium und Kolleg: S4b, S6b, S6ck

Folgende Klassen werden in Gruppen aufgeteilt und im Wechselunterricht in die Schule kommen:

• Abteilung Abendrealschule: Se3v

• Abteilungen Abendgymnasium und Kolleg: 4ck

Hierbei gilt für das Se3v weiterhin die Klassenaufteilung, die es bereits vor den Osterferien gegeben hat, für die 4ck die zuletzt übermittelte neue Aufteilung.

Alle Studierenden, die weiterhin zum Präsenzunterricht zugelassen sind, werden nach den Osterferien zweimal pro Woche einen Coronaselbsttest in der Schule gestellt bekommen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren. Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum, beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren, verpflichtende Anwesenheitstermine für die Studierenden.

Alle übrigen Klassen (VK, Se1v, Se2v, S2b, S2ck) werden somit zunächst wieder in Distanz unterrichtet werden. Alle Studierenden, die wieder dem Distanzunterricht zugewiesen wurden, weise ich darauf hin, dass auch die Leistungen des Distanzunterrichts Bestandteil der Noten und versetzungswirksam sind. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie sich um Material kümmern, sollten Sie durch technische Probleme nicht am digitalen bzw. Videounterricht teilnehmen können. Nehmen Sie über Schoolfox Kontakt zu Ihren Lehrerinnen und Lehrern auf, wenn Sie Probleme bei der Bearbeitung haben. Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verbindlich und nicht freiwillig. Gedrucktes Material können Sie in der Schule abholen und auch dort einreichen. Sollten Sie bearbeitete Materialen in Papierform abgeben wollen, geben Sie diese bitte in den Briefkasten der Schule. Beschriften Sie das Material bitte stets mit Ihrem Namen, Semester und auch mit dem Namen und Fach der entsprechenden Lehrkraft, damit es zugeordnet werden kann.

Nach Voranmeldung im Sekretariat können auch Computerarbeitsplätze in der Schule reserviert werden. Dies geht auch, um so am Videounterricht der Klasse teilnehmen zu können. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, ist eine vorherige telefonische Anmeldung im Sekretariat notwendig.

Mit freundlichen Grüßen Alexandra Jäger